Fußball-WM 2026: Wie dürfen Logos für Werbung und Public Viewing genutzt werden?

Mit der Fußball-WM 2026 steigt in vielen Vereinen die Vorfreude auf gemeinsame Veranstaltungen, Public Viewings oder Fußballturniere. Gerade solche Events schaffen Gemeinschaft, bringen Menschen zusammen und machen Vereinsleben sichtbar.

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Markenrecht gilt auch im Vereinsalltag

Gleichzeitig sollten Vereine einige wichtige Regeln rund um Markenrecht, Logos und Werbung kennen. Denn Begriffe und Logos von FIFA, UEFA oder Österreichischer Fußball-Bund (ÖFB) sind rechtlich geschützt und werden auch aktiv kontrolliert.

 

Warum das Thema für Vereine wichtig ist

Immer wieder kommt es vor, dass Vereine oder Veranstalter:

  • Logos auf Plakaten verwenden,
  • Social-Media-Grafiken gestalten,
  • Turniere als „FIFA-“ oder „ÖFB-Turnier“ bewerben,
  • oder Fanartikel drucken lassen.

 

Oft geschieht das ohne böse Absicht, rechtlich kann es trotzdem problematisch werden. Besonders rund um Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften gehen Verbände international konsequent gegen Markenrechtsverletzungen vor.

 

Typische Problemfälle im Vereinsalltag

Kritisch kann es beispielsweise werden bei:

  • Verwendung offizieller FIFA- oder ÖFB-Logos auf Flyern oder Websites
  • Bewerbung von Veranstaltungen mit geschützten Turnierlogos
  • Druck von Merchandise oder Vereinsartikeln
  • Sponsor im Zusammenhang mit geschützten Marken
  • Verwendung offizieller Grafiken auf Social Media
  • Formulierungen, die eine offizielle Partnerschaft vermuten lassen

 

Wichtig: Auch die Mitgliedschaft in einem Verband bedeutet normalerweise nicht automatisch, dass Logos frei verwendet werden dürfen.

 

Was Vereine meistens problemlos verwenden dürfen

Unproblematisch sind in der Regel:

  • das eigene Vereinslogo
  • neutrale Begriffe wie „Fußballabend“, „WM-Party“ oder „Public Viewing“
  • selbst gestaltete Grafiken ohne offizielle Logos
  • Fotos von Gästen mit Fanartikeln im Rahmen normaler Berichterstattung

 

ÖFB-Trikot auf Veranstaltungsfotos: Was gilt?

Darf ein Foto veröffentlicht werden, auf dem Gäste mit ÖFB-Trikots zu sehen sind? In der Praxis ist das normalerweise unproblematisch. Wenn Besucherinnen oder Besucher bei einer Vereinsveranstaltung Fanbekleidung tragen und auf Gruppenfotos erscheinen, gilt das üblicherweise als beiläufige Darstellung eines geschützten Logos.

Entscheidend ist: Der Verein nutzt das Logo dabei nicht selbst aktiv als Werbezeichen.

Problematisch könnte es erst werden, wenn:

  • das Logo gezielt hervorgehoben wird,
  • damit geworben wird,
  • Sponsor eingebunden werden,
  • oder der Eindruck einer offiziellen Zusammenarbeit entsteht.

 

Persönlichkeitsrechte und Fotos nicht vergessen

Unabhängig vom Markenrecht sollten Vereine immer auch Bildrechte, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte beachten. Gerade bei Veröffentlichungen auf Websites, Social Media, Vereinszeitungen oder Werbematerialien empfiehlt sich eine klare Zustimmung der abgebildeten Personen.

 

So vermeiden Vereine unnötige Risiken

Für Vereine empfiehlt sich:

  • keine offiziellen Logos ohne Freigabe verwenden
  • Markenrichtlinien prüfen
  • neutrale Formulierungen verwenden
  • bei Unsicherheiten schriftlich nachfragen
  • eigene Gestaltungslösungen nutzen

 

Oft reicht schon eine kleine Anpassung bei Grafik oder Formulierung, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

Gut vorbereitet zur Fußball-WM 2026

Die Fußball-WM bietet Vereinen viele Chancen für Gemeinschaft, Sichtbarkeit und erfolgreiche Veranstaltungen. Mit etwas Aufmerksamkeit bei Logos, Werbung und Bildrechten lassen sich Risiken meist einfach vermeiden.

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