Unterstützung und Förderung#
Freiwilligen.Center.Niederöstereich in der Kultur.Region.Niederösterreich
Ehrenamt hat in und für Niederösterreich eine besondere Bedeutung und genießt dadurch einen besonderen Stellenwert. Darum gibt es bei uns nicht nur viel Engagement von Freiwilligen in rund 20.000 Vereinen in all unseren Gemeinden und Städten, sondern ebenso für Freiwillige. Einen zentralen Beitrag für die Vereine leistet seit über 20 Jahren das „Freiwilligen.Center.Niederösterreich“, das sich jetzt unter dem Dach der Kultur.Region.Niederösterreich befindet. Als Vernetzungsplattform, Beratungseinrichtung und Interessenvertretung für alle Ehrenamtlichen und Vereinsgründer und als Anlaufstelle insbesondere für jene tausenden Vereine im Land, die ohne Dachorganisation ihren Tätigkeiten nachgehen.
Vereinsförderung Niederösterreich
Ziel der Förderung ist die Stärkung des freiwilligen Engagements in Vereinen und die Förderung der Tätigkeiten von Vereinen, wenn diese dazu beitragen, den Zusammenhalt zwischen den sozialen Gruppen, den Kulturen und den Generationen zu stärken und/oder die Vereinstätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben von Vereinen, die direkt oder indirekt zur Umsetzung des Vereinszwecks beitragen und die nicht durch andere Fachbereiche des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung direkt oder indirekt (z.B. Kulturförderung, Sportförderung) gefördert werden. Das Ausmaß der Förderung beträgt in der Regel höchstens 20 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 15.000 Euro.
Weitere Details auch zu anderen Förderungen des Landes NÖ, wie beispielweise für Sportinfrastruktur unter: www.noel.gv.at
Niederösterreich Fonds für Freiwillige
Der Niederösterreich Fonds für Freiwillige soll all jenen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern helfen, die in Ausübung ihrer gemeinnützigen und freiwilligen Tätigkeit einen Schaden erleiden. Trotz des Fonds ist es wichtig, dass sich Freiwillige entsprechend versichern, und natürlich in Selbstverantwortung handeln. Es gibt aber Fälle, wo die Versicherungsleistung für den entstandenen Schaden nicht ausbezahlt werden kann. Der Fonds kann keinen Schaden zu hundert Prozent ausgleichen, aber er kann den Schaden in besonders schwierigen und schwerwiegenden Fällen lindern.
Weitere Details unter Telefon: 0810 00 10 92
“freiwillig-engagiert” Servicestelle für freiwilliges Engagement in Österreich
Als Servicestelle wird der gesamte Freiwilligen-Sektor Österreichs miteinander vernetzt, um Austausch und Zusammenarbeit über Bundesländergrenzen hinweg zu unterstützen.
Einen Überblick über alle Angebote und Leistungen der Servicestelle für freiwilliges Engagement in Österreich finden Sie hier: www.freiwillig-engagiert.at
Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde ein Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet, um Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren. Unter Berücksichtigung der Richtlinie können aus dem Fonds finanzielle Zuwendungen für innovative Maßnahmen und besondere Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich erfolgen. Natürliche Personen können dabei bis zu 1.000 Euro erhalten, Organisationen bis zu 15.000 Euro.
Weitere Details auch zu anderen Förderungen des Bundes unter: www.freiwilligenweb.at
Der Freiwilligenpass
Um sein freiwilliges Engagement auch dokumentieren zu können wurde der Freiwilligenpass eingeführt. Dieser Nachweis über freiwillige Tätigkeiten steht auch in digitaler Form zur Verfügung.
Alle Infos und Registrierung unter: www.freiwilligenpass.at
Energiekostenzuschuss für Vereine
Non-Profit-Organisationen (NPO), dazu zählen natürlich auch gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine, haben auch Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss.
Beantragt werden können Zuschüsse zu Rechnungen aus den Kalenderjahren 2022 und 2023.
Für das Jahr 2022:
von 22. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024
Für das Jahr 2023:
von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024.
Dabei muss die Kostensteigerung von 2021 auf 2022 zumindest 2.666,00 Euro betragen und von 2022 auf 2023 1.600,00 Euro.
Gefördert werden 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Die Förderuntergrenze beträgt 800 Euro.
Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber gegebenenfalls von den förderbaren Kosten
abgezogen werden.
Wichtig: Für den Antrag ist ein Steuerberater notwendig, die Kosten werden allerdings berücksichtigt und mit pauschal 500,00 Euro gefördert. Und, viele Energieanbieter, wie zum Beispiel die EVN, bieten für Vereine vergünstigte Tarife an.
Alle Infos und Anträge finden Sie hier: www.ekz-npo.at
Oder unter: 01/381 300 300, info(at)hotline.ekz-npo.at
Ein Erklärvideo der EVN finden Sie hier: youtu.be/DJ6zmxP-aoQ
10 Fragen und Antworten zum Freiwilligen Sozialjahr
Für rund 1.500 junge Menschen jährlich ist das Freiwillige Sozialjahr eine gute Möglichkeit sich zu orientieren. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengefasst.
Was ist das Freiwillige Sozialjahr?
Es ist eine im Interesse des Gemeinwohls zeitlich befristete Tätigkeit.
Dauert das Freiwillige Sozialjahr genau ein Jahr?
Die Dauer beträgt mindestens sechs und höchstens zwölf Monate. Werden zumindest zehn Monate geleistet, kann man sich diese, wenn notwendig, beim ordentlichen Zivildienst anrechnen lassen.
Von wann bis wann dauert das Freiwillige Sozialjahr?
Aus Rücksicht auf das Schul- bzw. Hochschuljahr, wird meistens im September begonnen. Wichtig ist, das Freiwillige Sozialjahr kann nur ein Mal absolviert werden.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Grundsätzlich sollte man 17 Jahre alt sein, in besonderen Ausnahmefällen auch jünger.
Wie hoch ist die Bezahlung?
Es gibt ein Taschengeld zwischen 75 und 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze, also ca. 500 Euro und ein Klimaticket, damit man alle Öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich gratis nutzen kann. Und die Familienbeihilfe kann weiter, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, ausbezahlt werden.
Wie hoch ist der Leistungsumfang?
In der Regel sind 34 Wochenstunden zu leisten. Der Urlaubsanspruch beträgt wie bei den meisten beruflichen Tätigkeiten 25 Tage für 12 Monate, bei einer kürzeren Dauer entsprechend weniger. Zudem ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Welche persönlichen Vorteile ergeben sich?
Neben dem gesamtgesellschaftlichen Engagement, bietet das Freiwillige Sozialjahr zahlreiche Bildungs-, Berufsorientierungs- und Persönlichkeitsentwicklungsmöglichkeiten.
Wo bzw. bei wem kann ich das Freiwillige Sozialjahr absolvieren?
Mit Stand März 2024 gibt es sieben anerkannte gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Trägerorganisationen mit rund 940 Einsatzstellen in ganz Österreich, bei denen das Freiwillige Sozialjahr absolviert werden kann.
Was ist das Freiwillige Umweltschutzjahr?
Das Freiwillige Sozialjahr kann auch im Bereich Umwelt, Naturschutz, Nachhaltigkeit oder in der Entwicklungszusammenarbeit geleistet werden.
Kann man das Freiwillige Sozialjahr auch im Ausland absolvieren?
In den Bereichen Friedensdienst, Gedenkdienst und Sozialdienst kann man das Freiwillige Sozialjahr auch im Ausland absolvieren. Derzeit sind in diesen Bereich acht unterschiedliche Träger anerkannt.
Alle weiteren Informationen sowie einen Überblick über die jeweiligen Trägerorganisationen finden Sie hier: www.freiwilligenweb.at/sonderformen/freiwilliges-sozialjahr-im-inland/
Das niederösterreichische Sammlungsgesetz
Spenden darf prinzipiell jeder sammeln. Für öffentliche Sammlungen ist in den meisten Fällen eine Genehmigung nötig. Als öffentliche Sammlung gilt jede an eine Mehrheit von Personen gerichtete Aufforderung zu einer freiwilligen Geld- oder Sachleistung. Das heißt, Sammlungen innerhalb der Mitglieder eines Vereins sind nicht zu melden.
Genehmigungen erteilen Gemeinden, wenn innerhalb einer Gemeinde für natürliche oder juristische Personen, oder die Gemeinde selbst gesammelt wird.
Bezirksverwaltungsbehörden wenn zwar in einer Gemeinde aber für natürliche oder juristische Personen außerhalb dieses gesammelt wird. In allen übrigen Fällen entscheidet die Niederösterreichische Landesregierung.
Dabei gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen. Unter anderem wird keine Erlaubnis benötigt, bei Kirchen und Religionsgemeinschaften in deren Räumlichkeiten, wenn nur unter geladenen Gästen einer Veranstaltung gesammelt wird, innerhalb eines Betriebes für Angehörige, innerhalb eines Wohnhauses in eigenen Angelegenheiten, innerhalb einer Gemeinde, für unverschuldet in Not geratene Menschen und Kartenverkäufe für Veranstaltungen örtlicher Organisationen und Vereine.
Wichtig ist, nur Sammlungen, deren Förderung im öffentlichen Interesse liegen, sind zulässig. Diese können insbesondere in folgenden Formen bewilligt werden: Auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten, von Haus zu Haus oder durch das Aufstellung von Sammelbüchsen.