Was wird neu im neuen Jahr, eine Frage, die am Jahresbeginn immer wieder gestellt und diskutiert wird. Für die Vereine gilt: es wird wieder alt!
Das tägliche Leben kann so gut wie uneingeschränkt stattfinden. Außer bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist weiterhin ein:e COVID-19-Beauftragte:r zu benennen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept zu erarbeiten.
Alle anderen Veranstaltungen, Vereinstreffen, Generalversammlungen etc. sind ohne Einschränkungen möglich.
Der Freibetrag für die Körperschaftssteuer liegt aktuell bei € 10.000 Gewinn. Im Zuge der "ökosozialen Steuerreform" wird der Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 Prozent ab ersten Jänner auf 24 Prozent gesenkt. 2024 soll dieser erneut um einen Prozentpunkt gesenkt werden. „Leider“ werden nicht viele Vereine von dieser Steuersenkung profitieren.