Alle Details zum Thema beinhaltet der entsprechende Erlass zum Thema Kinderbeförderung, der im Vorjahr neu gefasst wurde.
Den Erlass finden Sie HIER
Was sind die wichtigsten Punkte, die es beim Transport junger Menschen zu beachten gilt?
Ist ein Sitzplatz mit einem Gurt ausgerüstet ist dieser grundsätzlich auch zu verwenden, ist kein Gurt vorhanden dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht, Kinder ab 3 Jahren nicht in der ersten Reihe, also unmittelbar hinter der Windschutzscheibe, befördert werden.
Grundsätzlich ist pro befördertem/er Kind/Person ein Sitzplatz vorzusehen, bei Omnibussen im Kraftfahrlinienverkehr werden jedoch 3 Kinder unter 14 Jahren als 2 und Kinder unter 6 Jahren nicht gezählt.
Welche Vorschriften gibt es hinsichtlich der Kindersicherung?
Die Verpflichtung zur Kindersicherung trifft primär den Lenker des Fahrzeuges.
Kinder unter 14 Jahren ab einer Körpergröße von 1,35m können die originalen Sicherheitsgurte verwenden, bis 135cm ist eine entsprechende an Größe und Gewicht angepasste Rückhalteeinrichtung zu verwenden. Bei Fahrzeugen mit Frontairbag dürfen Kinder nicht mit nach hinten gerichteten Rückhaltesystem befördert werden, außer der Airbag wurde deaktiviert. In Omnibussen die nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden müssen Kinder ab 3 Jahren die vorhandenen Rückhalteeinrichtungen verwenden. Sind erwachsene Begleitpersonen im Omnibus, geht die Verpflichtung zur Sicherung vom Lenker auf diese über.
Generell gilt:
Beim Kauf müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung Nr. 129 ("i-Size") entsprechen. Bei Verwendung müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung 44.04 entsprechen.Verboten sind Kindersitze der Klassen 0, 0+ und 1, die für die Rückhaltung des Kindes ausschließlich den Sicherheitsgurt des Fahrzeuges - und kein sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) verwenden.
Gelten diese für den Transport in einem PK und einem Bus bzw. Kleinbus?
Die Bestimmungen gelten für PKW und Kleinbusse bis zu 8 Sitze exkl. Lenker gleichermaßen, Omnibusse genießen teilweise Ausnahmen, ebenso Taxifahrzeuge.
Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Fahrgastzahl?
Mit dem Führerschein Klasse B dürfen maximal 8 Personen (exkl. Lenker) befördert werden, ab 9 Fahrgästen benötigt man einen Führerschein Klasse D.
Braucht es über den Führerschein hinaus weitere Zusatzausbildungen, um junge Menschen zu transportieren?
Bei Schülertransporten benötigen Lenker der Führerscheinklasse B einen Schülertransportausweis, Lenker der Klasse D entweder eine Schülertransportausweis oder den Eintrag „Code 95“ (Berufskraftfahrer) im Führerschein.
Zuständig für die Ausstellung ist die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder die Landespolizeidirektion. Ansonsten gibt es in Privatfahrzeugen keine besonderen Zusatzvorschriften
Gibt es Regelungen bzgl. Begleitpersonen vor allem in größeren Bussen?
Die Kindersicherungspflicht geht vom Lenker auf die Begleitperson über.
Wenn Kinder bzw. Minderjährige transportiert werden, sind schriftlicher Erklärungen der Eltern notwendig bzw. zu empfehlen?
Grundsätzlich nicht, denkbar wäre z.B. ein Haftungsausschluss oder Ähnlich.
Gibt es aus Expertensicht irgendwelche zusätzlichen Empfehlungen?
Sollte auf Grund der vorhandenen Sicherungssysteme (original Gurt) eine entsprechende Sicherung nicht möglich sein, weil z.B. nicht höhenverstellbar, sollte auch bei Kindern ab 135cm Körpergröße eine Rückhalteeinrichtung verwendet werden.
Wohin kann man sich wenden, wenn es diesbezüglich weitere Fragen gibt?
An den ÖAMTC und das zuständige Bundesministerium für Mobilität