Warum ist die Schulung überhaupt notwendig?
Das Thema „Lebensmittelhygiene“ ist gerade vor dem Saisonstart für Vereinsveranstaltungen und Feste ein wesentliches, weil die Behörde davon ausgeht, dass das Handeln ausschlaggebend ist und nicht wer handelt. D.h. egal ob der Gast Speisen im Restaurant oder beim Dorffest konsumiert, muss sichergestellt sein, dass die Grundsätze der Hygiene bei der Verarbeitung von Lebensmitteln eingehalten werden. Somit müssen auch Mitarbeiter bei Vereinsfesten eine entsprechende Schulung absolvieren. Hat ein Vereinsmitglied eine entsprechende Schulung aus dem beruflichen Kontext heraus (beschäftigt im Lebensmittelhandel oder der Gastronomie, einschlägige gewerbliche Tätigkeit) so gilt diese Schulung natürlich auch für das Vereinsfest.
Anders als bei der Allergeninformationsausbildung, diese muss einmalig absolviert werden, ist die Gültigkeit der Schulung auf drei bis max. fünf Jahre begrenzt, muss also regelmäßig erneuert werden. Nachdem der Schulungsnachweis für die Person und nicht für den Verein gilt, kann man auch für mehrere Vereine als Experte tätig sein.
So wurden auf Grund der großen Nachfrage aus den geplanten fünf Fachenqueten insgesamt acht mit rd. 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Schulungsleiter Dipl. HLFL Ing. Robert Stein, Berater für Hygiene und HACCP in der Gastronomie und Hotellerie und Referent für Gastronomen im Auftrag der WKO, war sowohl von der Nachfrage als auch von der Professionalität der Interessenten begeistert „Da sind viele Personen dabei, die sich nicht nur den Schulungsnachweis abholen wollen, sondern sich wirklich auf den Abend vorbereitet haben. Es kommen konkrete Fragen zum eigenen Festablauf, zu Transport, Kühlung und Verarbeitung der Lebensmittel, auch Fragen zu Verbesserungsmöglichkeiten oder Tipps – jeder weiß, dass bei Veranstaltungen improvisiert werden muss, da sind praktische Erfahrungen und Ratschläge aus der Praxis ganz wesentlich.“
Nicht die Teilnahme ist wichtig, sondern die Umsetzung
Wichtiger als Teilnehmerzahlen ist Stein aber die Tatsache „dass die Schulungsinhalte tatsächlich auch Anwendung finden. In den letzten Jahren haben wir insgesamt mehr als 1.000 Funktionärinnen und Funktionäre von zumindest genauso vielen Vereinen ausgebildet. Macht jeder Verein nur zwei Veranstaltungen pro Jahr so ist das insgesamt ein Qualitätssprung bei mehr als 2.000 Veranstaltungen in Niederösterreich. Das ist auch bei der Behörde angekommen – oft sprechen mich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Lebensmittelhygiene auf diese positive Entwicklung an. Jedenfalls sind Vereinsfeste mittlerweile kein rotes Tuch mehr für die Behörde – da haben wir viel erreicht!“
Ausschlaggebend ist – wie so oft – eine gute Planung und Logistik sowie ausreichende Zeitreserven. Wer eine oder zwei Wochen vor der Veranstaltung seine Eiskästen und Kühlanlagen auf Funktionstüchtigkeit prüft, hat noch ausreichend Zeit auf Mängel zu reagieren. Passiert das erst am Veranstaltungstag ist der Stress für alle Beteiligten höher. Insbesondere bei Einweggeschirr wird es den Veranstaltern aber auch nicht leicht gemacht: wer käme sofort auf die Idee, dass ein Einweg-Kaffeebecher nur bis zu einer max. Gebrauchstemperatur von 40 °C geeignet sind? Die sog. „Konformität Bescheinigung“ sollte daher beim Kauf jedenfalls beachtet werden.