KI im Verein: Was der neue EU AI Act für Vereine bedeutet

Künstliche Intelligenz (KI) gehört mittlerweile auch im Vereinsalltag dazu – ob beim Verfassen eines Newsletters, beim Erstellen von Social-Media-Beiträgen oder beim Gestalten von Bildern für Flyer und Veranstaltungen.

Seit 2. August 2026 gelten mit dem EU AI Act neue Transparenzvorgaben. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu fördern und für mehr Klarheit darüber zu sorgen, wann Inhalte mit KI erstellt oder verändert wurden.

 

Was bedeutet das für Ihren Verein?

Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Vereine ändert sich im Alltag nur wenig. Wer KI als Hilfsmittel nutzt und die Inhalte vor der Veröffentlichung selbst prüft und verantwortet, muss in vielen Fällen nichts zusätzlich kennzeichnen.

Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch in folgenden Bereichen gefragt:

  • KI-Bilder, Videos und Audios

    Wer täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erstellt oder verändert, sogenannte Deepfakes, muss diese als KI-generiert oder KI-bearbeitet kennzeichnen. Das soll verhindern, dass künstlich erzeugte Inhalte mit echten Aufnahmen verwechselt werden.

  • KI-generierte Texte

    Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur für KI-generierte oder KI-bearbeitete Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse dienen, etwa zu Politik, Gesundheit oder Sicherheit, und nur dann, wenn sie nicht von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet werden. Wer einen KI-Entwurf überarbeitet, kontrolliert und selbst die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt übernimmt, fällt grundsätzlich nicht unter diese Kennzeichnungspflicht.

  • Chatbots auf der Website

    Setzt ein Verein auf seiner Website einen KI-Chatbot oder einen digitalen Assistenten ein, müssen Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einer Person kommunizieren.

  • Emotionserkennung und biometrische Analyse

    Wer KI-Systeme einsetzt, die Emotionen erkennen oder biometrische Merkmale auswerten, muss die betroffenen Personen darüber informieren.

     

Die EU stellt kostenlose Kennzeichnungssymbole bereit

Um die Kennzeichnung zu erleichtern, hat die Europäische Kommission ein Set an frei nutzbaren Symbolen entwickelt. Dazu gehören unter anderem Kennzeichnungen für:

  • AI – KI wurde bei der Erstellung eingesetzt
  • AI modified – bestehende Inhalte wurden mit KI verändert
  • AI generated – der Inhalt wurde vollständig durch KI erzeugt

Die Verwendung dieser Symbole ist freiwillig. Die eigentliche Transparenzpflicht bleibt jedoch bestehen, wenn sie nach dem AI Act erforderlich ist. Weitere Informationen sowie die offiziellen Kennzeichnungssymbole der Europäischen Kommission finden Sie hier: EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten.

 

Unsere Empfehlung für Vereine

Wer KI verantwortungsvoll einsetzt, kann mit wenigen Grundregeln rechtlich auf der sicheren Seite sein:

  • KI für Flyer, Einladungen oder Social Media verwenden ist grundsätzlich erlaubt.
  • KI-Texte, die Sie selbst prüfen und freigeben, müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden.
  • Täuschend echte KI-Bilder, Videos oder Audios sollten als KI-Inhalte gekennzeichnet werden.
  • Ein KI-Chatbot muss erkennbar machen, dass er keine Person ist.
  • Im Zweifel gilt: Transparenz schafft Vertrauen.

So können Vereine die Vorteile der Künstlichen Intelligenz nutzen und gleichzeitig transparent sowie vertrauenswürdig kommunizieren.