Die meisten Faschingsveranstaltungen finden im Jänner und im Februar, jedenfalls vor dem Aschermittwoch statt. Bereits im Mittelalter wurde im Vorfeld der damals noch sehr streng eingehaltenen Fastenzeit die letzte „Fastenschank“, aus dem sich der heutige Begriff Fasching ableitet, ausgiebig gefeiert. Das offizielle Ende der Fastenzeit markiert der Aschermittwoch, der 2025 auf den 5. März fällt.
Wer einen Umzug plant, also heimische Straßen zu „verkehrsfremden“ Zwecken nutzen möchte, muss dafür eine Bewilligung einholen. Dabei müssen natürlich Voraussetzungen erfüllt und ein entsprechendes Ansuchen eingereicht werden. Zuständig dafür ist in erster Linie die Gemeinde. Soll eine übergeordnete Straße genutzt werden, zum Beispiel eine Landesstraße, ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig und sind mehrere Bezirke betroffen, die Abteilung Verkehrsrecht beim Amt der NÖ Landesregierung.
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Rund 40 Niederösterreichische Faschingsgilden sind unter dem Dach des Bundes Österreichischer Faschingsgilden Landesverband Niederösterreich zusammengefasst.
Landespräsidentin Manuela Seif: „Wir pflegen Kultur und Brauchtum, wie die Perchten und zahllose andere Vereine im Land. Wichtig für uns ist, dass die Umzüge ausschließlich zur Erheiterung dienen sollen, politische, sexistische oder rassistische Botschaften haben hier keinen Platz. Pro Saison zählen wir rund 100 bis 150 Veranstaltungen im ganz Land, wobei wir auch außerhalb gemeinnützig aktiv sind. Zuletzt waren wir auch beim Ö3 Weihnachtswunder dabei“.
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Tipp:
Fertigen Sie Teilnahmeformulare und Informationsschreiben an, die Sie an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Umzuges austeilen. Darauf sollten u.a. folgende Informationen vermerkt sein: Ablauf, Route, Organisation, Kontaktdaten, Notrufnummern, rechtliche Hinweise u.a. zur Einhaltung von Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung und Verhaltenshinweise bzw. -regelungen. Gerade bei Faschingsumzügen werden immer wieder auch unpassende Botschaften zu Krieg, Sexismus oder Rassismus verbreitet.