Non-Profit-Organisationen erhalten Energiekostenzuschuss

Der gemeinnützige Sektor erhält von der Regierung einen Energiekostenzuschuss. Die Unterstützungsmaßnahme, die am 21.06.2023 im Ministerrat beschlossen wurde, hat ein Volumen von 140 Millionen Euro und richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie religiöse Einrichtungen, die nicht unternehmerisch tätig und daher beim Zuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt sind.

Förderungen in Transparenzdatenbank verzeichnet

Durch die Steigerungen bei den Energiekosten in den vergangenen Monaten sei auch der gemeinnützige Sektor unter Druck gekommen, begründete die Regierung die Maßnahme. Anfang Mai hatte Schwarz-Grün ein Maßnahmenpaket zur Stärkung von gemeinnützigen und Freiwilligenorganisationen präsentiert.

Die angekündigte Ausweitung des Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen wurde durch Schaffung einer gesetzlichen Grundlage auf Schiene gebracht.

Gefördert werden Mehrkosten, die durch steigende Energierechnungen entstanden sind, auszahlende Stelle wird die AWS, die Förderbank des Bundes, sein. Im Sinne eines neuen Transparenzparadigmas würden die Förderungen über die Transparenzdatenbank öffentlich gemacht, hieß es im Vorfeld der Regierungssitzung zur APA.

red, ORF.at