Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Unternehmen und Institutionen, die kommunalsteuerpflichtig sind, müssen auch den ORF-Beitrag entrichten.
Einige Betriebsformen sind grundsätzlich von der Entrichtung der Kommunalsteuer befreit.
Dazu zählen beispielsweise: Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen.
Sollten Sie derzeit GIS Gebühren in ihrem Vereinshaus bezahlen (Radio oder Fernseher im Aufenthaltsbereich) so ist es möglich auf Grund der Ausnahmeregelung diese per 31.12.2023 abzumelden.
Quelle: gis.at