Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe, die dann eingehoben wird, wenn ein Anstellungsverhältnis vorliegt. Die Höhe bemisst sich an der Höhe des Bruttolohns.
Zudem gibt es für Vereine umfangreiche Kommunalsteuerbefreiungen. Befreit sind jedenfalls gemeinnützige und mildtätige Vereine auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge.
Wichtig ist, dass diese Tätigkeiten in den Statuten des Vereins verankert sind.
Befindet sich allerdings am Vereinssitz auch ein Hauptwohnsitz, so ist von dieser Person ein ORF-Beitrag zu leisten.
Der ORF-Beitrag wird ab März 2024 eingehoben und beträgt 15,3 Euro monatlich bzw. 183,6 Euro jährlich.
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