Public Viewing zur Fußball-WM 2026: Was Vereine in Niederösterreich beachten müssen

Public-Viewing-Veranstaltungen sind für viele Vereine ein attraktives Angebot – rechtlich jedoch kein Selbstläufer.

Die gesammelten Informationen aus den Public Viewing Richtlinien der FIFA sind unter folgendem Link verfügbar: https://der.orf.at/kundendienst/publicviewing/index.html

Aus niederösterreichischer Sicht ist insbesondere das NÖ Veranstaltungsgesetz maßgeblich. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens sind viele Punkte zu klären, etwa Verkehrs- und Parkregelungen, Sicherheitsmaßnahmen, Sanitärkonzept, Fluchtwege sowie gegebenenfalls Lärmschutzauflagen. Auch bestehende landesrechtliche Vorgaben zur Nachtruhe und zum Jugendschutz (z. B. Aufenthaltszeiten von Jugendlichen - der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt.) sind einzuhalten; mögliche Ausnahmen müssen von den zuständigen Behörden geprüft werden. Eine angemessene Haftpflichtversicherung des Public Viewing ist nachzuweisen.

Entgegen früheren Bestimmungen im Veranstaltungsgesetz ist ein Public Viewing, unabhängig von der Größe der Projektionsfläche, wenn es nicht in einer gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlage abgehalten wird, als Veranstaltung vier Wochen vorher bei der Gemeinde anzumelden.

Die Lizenz zur Durchführung eines Public Viewing Events (im Sinne einer Rechtseinräumung) wird vom ORF nur für den gesamten Zeitraum des FIFA World Cup 26™ auf nicht-exklusiver Basis erteilt. Der/Die LizenznehmerIn bzw. OrganisatorIn eines Public Viewing Events kann entscheiden, wie viele Spiele gezeigt werden. Unter 100 Besuchern kostenfrei, von 101 bis 500 Besuchern beträgt die Lizenzgebühr € 600,00 zzgl. MwSt.

Der Ausschank und der Verkauf von Speisen und Getränken ist - im Rahmen des Jugendgesetzes - zulässig, jedoch ohne Eindruck offizieller FIFA Assoziation. Von Eintrittspreisen raten wir wegen des hohen administrativen Aufwandes der Abrechnung mit Veranstalter und Lizenzgeber ab. Eintrittsgebühren wären nur nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig. Eine Nutzung von FIFA Marken/Logos, außer in sehr eingeschränkter redaktioneller Nennung, ist nicht zulässig. Mehr Infos zur Nutzung von Logos und Markenrecht

Erstmals bei einem Großereignis ist - wegen der der großen Zeitunterschiede zwischen Europa und Übersee - ein zeitversetztes Senden zulässig. Das gilt für alle Spiele mit Beginnzeiten nach 22:00 Uhr. Ebenfalls zulässig ist eine Veranstaltungsmeldung für die gesamte Dauer der WM, der Veranstalter kann sich dann jeweils aussuchen, welche Spiele über Public viewing ausgestrahlt werden.

Eine Anmeldung ist auch elektronisch beim ORF möglich. Das Anmeldeformular ist unter folgendem Link verfügbar:https://der.orf.at/kontakt/wm2026publicviewing100.html

  • Österreich - Jordanien, 16. Juni 2026, San-Francisco-Bay-Area-Stadion, 21 Uhr Ortszeit (6 Uhr MESZ am Mittwoch, 17. Juni 2026)
  • Argentinien - Österreich, Montag, 22. Juni 2026, Dallas-Stadion, 12 Uhr Ortszeit (19 Uhr MESZ)
  • Algerien - Österreich, 27. Juni 2026, Kansas-City-Stadion, 21 Uhr Ortszeit (4 Uhr MESZ am Sonntag, 28. Juni 2026)

Das Freiwilligencenter Niederösterreich unterstützt Vereine als zentrale Anlaufstelle bei der Einordnung, Koordination und bei Kontakten zu zuständigen Stellen.