Public Viewing zur Fußball-WM 2026: Was Vereine in Niederösterreich beachten müssen

Public-Viewing-Veranstaltungen sind für viele Vereine ein attraktives Angebot – rechtlich jedoch kein Selbstläufer.

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Aus niederösterreichischer Sicht ist insbesondere das NÖ Veranstaltungsgesetz maßgeblich. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens sind viele Punkte zu klären, etwa Verkehrs- und Parkregelungen, Sicherheitsmaßnahmen, Sanitärkonzept, Fluchtwege sowie gegebenenfalls Lärmschutzauflagen. Auch bestehende landesrechtliche Vorgaben zur Nachtruhe und zum Jugendschutz (z. B. Aufenthaltszeiten von Jugendlichen - der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt.) sind einzuhalten; mögliche Ausnahmen müssen von den zuständigen Behörden geprüft werden.

Rechtefragen (Eintritt, Sponsoring, Konsumation) sind nicht pauschal geregelt und hängen vom jeweiligen Rechteinhaber und vom konkreten Setting ab. Viele zentrale Fragen wie Übertragungs- /Marken-/ Lizenzrechte, Werbung oder Logoverwendung sind nicht landesrechtlich, sondern lizenz- und vertragsrechtlich zu klären.

Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung vom 23.10.2025 das NÖ Deregulierungsgesetz 2025, LGBl. Nr. 104/2025, beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde auch das NÖ Veranstaltungsgesetz novelliert. Die Novelle trat am 01. Jänner 2026 in Kraft.

Insbesondere wurde auch die Zuständigkeitsbestimmung für Veranstaltungen, bei denen Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9m² vorgeführt werden, geändert. Hauptsächlich handelt es sich bei dieser Art von Veranstaltungen um den Betrieb von Kinos (auch Freiluftkinos im Sommer).

Die Zuständigkeit bei Bezirksverwaltungsbehörden für diese Veranstaltungen wurde sowohl hinsichtlich der Betriebsstättengenehmigung als auch für das Anmeldeverfahren an die Gemeinden übertragen.

Das Freiwilligencenter Niederösterreich unterstützt Vereine als zentrale Anlaufstelle bei der Einordnung, Koordination und bei Kontakten zu zuständigen Stellen. Informationen und Updates erhalten Sie laufend bei unseren Fachenqueten im Februar/ März, über unseren Newsletter und unsere Homepage. 

  • Österreich - Jordanien, 16. Juni 2026, San-Francisco-Bay-Area-Stadion, 21 Uhr Ortszeit (6 Uhr MESZ am 17. Juni 2026)
  • Argentinien - Österreich, 22. Juni 2026, Dallas-Stadion, 12 Uhr Ortszeit (19 Uhr MESZ)
  • Algerien - Österreich, 27. Juni 2026, Kansas-City-Stadion, 21 Uhr Ortszeit (4 Uhr MESZ am 28. Juni 2026)