Beantragt werden können Zuschüsse zu Rechnungen aus den Kalenderjahren 2022 und 2023. Für das Jahr 2022 von 22. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 und für 2023 von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024.
Gefördert werden 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber gegebenenfalls von den förderbaren Kosten abgezogen werden.
Wichtig: Viele Energieanbieter, wie zum Beispiel die EVN, bieten für Vereine vergünstigte Tarife an.
Der Energiekostenzuschuss kann nur online unter folgender Adresse beantragt werden: http://www.ekz-npo.at