Spendenbegünstigung für alle Vereine: Antragstellung ab April 2024 möglich

Jeder Verein und jede Körperschaft hat 2024 die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu bekommen, um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden.

Dazu wird ein eigenes elektronisches Formular in FinanzOnline zur Verfügung gestellt. Wenn ein Verein noch keine Steuernummer hat, wird eine solche im Rahmen der Antragstellung vergeben. Das Formular ist durch eine Steuerberaterin/einen Steuerberater ausschließlich im Wege von FinanzOnline zu übermitteln.

Der Antrag kann aber erst ab April 2024 bis 30. Juni 2024 gestellt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt ist die bescheidmäßige Erteilung der Spendenbegünstigung vom Finanzamt Österreich bis längstens 31. Oktober 2024 zu veröffentlichen.

Die Eintragung in die Liste entfaltet aber bereits (rückwirkend) für Zuwendungen ab dem 1. Jänner 2024 Wirkung. Es sind daher alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, auch jene, die bereits vor der Anerkennung geleistet worden sind.

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