Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige ab 2024 vollkommen kostenlos

Für viele ehrenamtliche Tätigkeitsfelder wird eine Strafregisterbescheinigung (früher auch Leumundszeugnis) benötigt. Für Freiwillige sind bisher schon die Eingabe- und Zeugnisgebühr entfallen, seit 2024 ist auch keine Bundesverwaltungsgebühr mehr zu entrichten.

Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um Freiwilligenorganisationen gemäß Freiwilligengesetz (gemeinnützig, mildtätig) bzw. um kirchliche oder spendenbegünstigte Organisationen handelt. Zur Beantragung sind neben einem Lichtbildausweis zwei Bestätigungen mitzuführen, über die Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation und über die Freiwilligentätigkeit in der Freiwilligenorganisation. Strafregisterbescheinigungen erhält man an Gemeindeämtern, Magistraten und Polizeiinspektionen unabhängig vom Wohnort.

 

Weitere Informationen und Unterlagen u.a. zu den Bestätigungen finden Sie hier