Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um Freiwilligenorganisationen gemäß Freiwilligengesetz (gemeinnützig, mildtätig) bzw. um kirchliche oder spendenbegünstigte Organisationen handelt. Zur Beantragung sind neben einem Lichtbildausweis zwei Bestätigungen mitzuführen, über die Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation und über die Freiwilligentätigkeit in der Freiwilligenorganisation. Strafregisterbescheinigungen erhält man an Gemeindeämtern, Magistraten und Polizeiinspektionen unabhängig vom Wohnort.
Weitere Informationen und Unterlagen u.a. zu den Bestätigungen finden Sie hier