Kleine Vereinsfeste: Was ist erlaubt, was nicht?

Fachenquete des Freiwilligencenters informiert über Rechte und Pflichten bei Vereinsveranstaltungen

© Attila Molnar

Die große Beteiligung an der aktuellen Fachenquete-Tour durch Niederösterreich zeigt deutlich: Rechtliche und organisatorische Fragen rund um Vereinsfeste beschäftigen viele Funktionärinnen und Funktionäre. Zahlreiche Anliegen wurden dabei an Konrad Tiefenbacher, Projektleiter des Freiwilligencenters der Kultur.Region.Niederösterreich, herangetragen.

Ein Schwerpunkt der Diskussion war die Frage: Wann spricht man von einem „kleinen Vereinsfest?

Vorteile eines kleinen Vereinsfests

Wird ein Fest als „kleines Vereinsfest“ eingestuft, entfallen insbesondere:

  • Erfordernis einer gastgewerblichen Konzession
  • Einzelaufzeichnungspflicht
  • Registrierkassenpflicht
  • Belegerteilungspflicht
  • Körperschaftssteuer für den Gewinn bis zu einem Freibetrag von € 10.000 pro Jahr

Voraussetzungen im Überblick

Damit ein Vereinsfest unter diese Regelung fällt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestens 75 % der Organisation und Durchführung erfolgen durch Vereinsmitglieder oder deren engste Angehörige
  • Die Mitarbeit erfolgt unentgeltlich
  • Der Einsatz von Musik-, Künstlergruppen sowie Catering ist in begrenztem Ausmaß entlohnbar 

Zeitliche Begrenzung besonders wichtig

Ein zentraler Faktor ist der zeitliche Umfang der gastronomischen Tätigkeit:

  • Maximal 72 Stunden pro Kalenderjahr für gastgewerbliche Tätigkeiten im Rahmen solcher Feste
  • Die Behörde ist über den genauen Zeitrahmen der Bewirtung zu informieren ("Ausschankzeiten")
  • Andernfalls wird von einer Bewirtung über die gesamte Veranstaltungsdauer ausgegangen 

Konrad Tiefenbacher betont: „Wird die 72-Stunden-Grenze überschritten, hat das weitreichende Folgen. Nicht nur künftige Feste sind betroffen – auch rückwirkend entfallen die Begünstigungen für das gesamte Kalenderjahr. Eine sorgfältige Jahresplanung ist daher unbedingt zu empfehlen.“

Das Freiwilligenzentrum stellt umfassende Informationen bereit:
https://freiwilligencenter.at/service/handbuch/veranstaltungen-und-feste

Restplätze verfügbar: Fachenquete „Lebensmittelhygiene bei Veranstaltungen“

Aufgrund der hohen Nachfrage sind für folgende Termine noch Restplätze verfügbar:

  • 20. Mai 2026 | Rohrau 

Jetzt teilnehmen:
https://freiwilligencenter.at/service/neuigkeiten/detail/fachenquete-2026-lebensmittelhygiene-bei-veranstaltungen